Gesetzliche und private Rentenversicherung

Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet Rentenversicherungsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 19,9 % die je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf das zu versichernde Einkommen gezahlt werden müssen. Diese Beiträge werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen und vom Arbeitgeber in den Rentenkasse eingezahlt. Arbeitnehmer mit einer geringfügigen Beschäftigung fallen nicht unter dieses Gesetz. Auch selbständige Arbeiter können sich von der Zahlung der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge unter bestimmten Aspekten befreien lassen.


Sobald der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht erhält er seine gesetzliche Rente deren Höhe sich an seinen Beiträgen bemisst. Je höher seine Beiträge waren, desto höher fällt auch seine Rente aus. In jedem Fall kann man jedoch davon ausgehen, dass eine hohe Differenz zwischen dem bisherigen Einkommen und der zu erwartenden Rente bestehen wird. Im schlimmsten Fall wird sie nur ausreichen um ein Existenzminimum abzusichern. Größere Ausgaben können durch sie nur noch in Ausnahmefällen bestritten werden. Daher ist es sinnvoll, dass sich jeder Arbeitnehmer frühzeitig Gedanken über eine zusätzliche, private Rentenversicherung macht. In diese private Rentenversicherung zahlt er auch monatlich Beiträge ein die ihm zur Absicherung der späteren Altersvorsorge dienen werden.

Nahezu alle Versicherungsunternehmen bieten mittlerweile die unterschiedlichsten Formen der privaten Rentenversicherung an. Diese können von jedem Versicherungsnehmer auf die persönliche Situation zugeschnitten werden. So kann beispielsweise ein Hinterbliebenenschutz oder auch eine Berufsunfähigkeitsrente mit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Auf den Webseiten von unserem Partner www.berufsunfaehigkeit-berufsunfaehigkeitsversicherung.de kann man kostenlos die Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen und einen kostenlosen Versicherungsvergleich durchführen. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung gilt auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: Je höher die Beiträge ausfallen, desto höher fällt die spätere Rente aus. Aber auch ein frühes Eintrittsalter kann eine höhere Rente garantieren. Durch die langjährigen Einzahlungen fällt diese bei vergleichsweise niedrigen Beitragszahlungen entsprechend hoch aus.

Viele privaten Rentenversicherung haben unterschiedliche Vorteile. Besonders lukrativ sind jedoch solche Rentenversicherungen die staatlich gefördert werden. Auch der Staat hat mittlerweile die Problematik der niedrigen Renten erkannt und möchte seinen Bürger einen Anreiz geben um selber etwas für die eigene Rentenabsicherung zu tun. So können Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. In diesem Fall hat der Arbeitgeber mit einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl eine Vereinbarung getroffen. Dadurch können alle Arbeitnehmer freiwillig in diese Rentenversicherung eintreten und durch ihre Beitragszahlungen für ihre spätere Rente sorgen. Da der Beitrag direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen wird, entstehen hierfür keine Sozialabgaben. Somit hat der Arbeitnehmer in diesem Fall doppelt gewonnen. Auch die so genannte Riester-Rente sichert Arbeitnehmern staatliche Förderungen zu. Bei diesem Vertrag erhält jeder Arbeitnehmer, abhängig von seinem Familienstand, staatliche Fördergelder die direkt in die private Altersvorsorge fließen. Durch die Rürup-Rente erhalten auch Selbständige in Form von Steuereinsparungen Unterstützung durch den Staat.

 

Einkommen im Alter

Sobald ein Arbeiter das Rentenalter erreicht und aus dem Arbeitsleben ausscheidet erhält er selbstverständlich auch kein Einkommen mehr. Die Zahlungen der Rentenversicherungen dienen für diesen Fall als Ausgleich und sollen die entstandene, finanzielle Lücke schließen. Doch vielfach reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Deshalb sollte man eine private Altersvorsorge neben der Rente aufbauen. Nur so kann man im Alter ein Einkommen erzielen, dass ein sorgenfreies Leben ermöglicht. Unser Partner www.ruerup-riester-rente.net bietet eine Beratung zur Altersvorsorge an.