Die betriebliche Altersvorsorge mit Unterstützungskasse

Als Altersvorsorge ist die Unterstützungskasse, die zu den ältesten Formen der Altersvorsorge gehört und aus unselbständigen Hilfs- und Unterstützungseinrich­tungen entstanden ist, sehr gut geeignet.

Außer den klassischen Vorsorgemöglichkeiten, den Lebens- und Rentenversicherungen gibt es noch die staatlich geförderte Riester Rente und Rürup Rente. Allerdings wird die private und betriebliche Altersvorsorge immer notwendiger, denn das inflationsbereinigte Niveau der Rentenzahlungen nimmt seit Jahren kontinuierlich ab. Große Beachtung sollte bei Angestellten immer die betriebliche Altersvorsorge finden. Bei der betrieblichen Altersvorsorge mit einer Unterstützungskasse wird die Altersvorsorge mittelbar über einen Versorgungsträger durchgeführt, jedoch fehlt den Unterstützungskassen der Rechtsanspruch auf die Leistungen.

Welche Formen von Unterstützungskassen es gibt

Unterstützungskassen gibt es in Form eingetragener Vereine oder als GmbH und in vereinzelten Fällen kommt die Stiftungsform zum Tragen. Bis auf die Grenzen der Steuerpflicht steht es jedem Unternehmen frei, die Finanzierung zu regeln. Wobei geregelte Beiträge oder mehr bzw. weniger hohe Geldsummen zum Einsatz kommen.

Durch den fehlenden Rechtsanspruch im Bezug auf die Leistungen werden gerne Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, welche die Finanzierung im Versorgungsfall sichern. Das Ganze geschieht über einen Gruppensicherungsvertrag einschließlich einer Lebensversicherung. Bei dieser Art der Altersvorsorge handelt es sich um eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse. Fehlt dieser Vorsorgeart die Rückdeckungsversicherung, dann bezeichnet man diese als partiell rückgedeckte Unterstützungskasse. In dem Falle der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse übernimmt der Arbeitgeber die Kosten der anfallenden Beiträge.

In jedem Falle ist es wichtig, das Verhältnis der Einzahlungen zu den Auszahlungen und steuerliche Vorteile zu beachten. Sollte dabei die Betrachtungsweise außer Acht bleiben, so könnten irreparable Fehler gemacht werden.

Wie die Kassen die Beiträge anlegen

Wie oder wo die Unterstützungskassen ihr Vermögen anlegen, bleibt ihnen selbst überlassen und unterliegt keiner Vorschrift. Das Kassenvermögen kann jederzeit auch dem Trägerunternehmen gegen eine Verzinsung oder ein Darlehen zugeteilt werden.

Eine Unterstützungskasse kann sowohl für einen Unternehmer, wie auch für einen Konzern, die betriebliche Altersversorgung regeln. Gleichfalls ist es auch möglich, mehrere, nicht zusammenhängende Unternehmen von der Unterstützungskasse versorgen zu lassen.

Die entstandene Versorgungszusage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichtet den Arbeitgeber nach vorgegebenen Richtlinien für die versprochenen Leistungen zu sorgen. Ansonsten fällt er in die Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer.