Bei einer Kreditkarte erhält der Kunde eine Chipkarte, auf welcher seine persönlichen Daten und insbesondere über den individuellen Zahlencode verschlüsselt auch sein Kreditlimit enthalten sind. Mit Hilfe der Karte und oder des Zahlencodes können Zahlungen für Güter und Dienstleistungen geleistet werden.
In aller Regel finanziert das Kreditkartenunternehmen diese Zahlungen über das Kreditkartenkonto vor und regelmäßig wird dann der ausstehende Betrag des Kreditkartenkontos von einem Referenzkonto abgebucht und ausgeglichen. Der Begriff Kreditkarte rührt daher, dass man erstmal eine Dienstleistung oder eine Ware auf „Kredit“ zahlen kann und selber erst spräter bezahlen muß. Die Zahlung wird also als eine Art Kredit bei der Kreditkartenfirma gebucht.
Das Kreditkartenunternehmen finanziert sich aus Provisionen pro Zahlung von den angeschlossenen Vertragsunternehmen, durch die Zinsen auf den jeweils vorfinanzierten Betrag auf dem Kreditkartenkonto und aus diversen Gebühren.
Die Gebühren bei Kreditkarten
Gängige Gebühren bei Kreditkarten sind eine jährliche Grundgebühr dafür, dass überhaupt eine Kreditkarte ausgehändigt wird und Bearbeitungsgebühren. Gerade die Bearbeitungsgebühren gliedern sich auch wieder in verschiedene Gebührenarten auf. |
So gibt es Buchungsgebühren pro Abrechnungsposition, Barauszahlungsgebühren für die Nutzung der Kreditkarte am Geldautomaten, Bearbeitungsgebühren für den Versand der Kontoauszüge, allgemeine Kontoführungsgebühren und besondere Gebühren für die Nutzung der Kreditkarte im Ausland. Grundsätzlich sind an dieser Stelle der Fantasie der Kreditkartenunternehmen keine Grenzen gesetzt und es empfiehlt sich, im vorhinein die kleingedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen.
Die kostenlose Kreditkarte
In der Vergangenheit war zu beobachten, dass Kreditkartenunternehmen vermehrt eine kostenlose Kreditkarte angeboten haben. In aller Regel bezieht sich hier der Begriff „kostenlos“ aber nur auf einzelne Gebührenpositionen. So wurde in einigen Fällen tatsächlich seitens der Kreditkartenunternehmen auf die jährliche Grundgebühr für die Bereitstellung der Kreditkarte verzichtet. Selbstverständlich verursachte die Kreditkarte aber trotzdem Kosten für ihren Nutzer: Zum einen ist es gängige Praxis, dass auf die Bereitstellungsgebühr nur im ersten Jahr nach Antragstellung verzichtet wird. Zum anderen sind meist nutzungsbedingte Gebühren von einem Gebührenverzicht ausgenommen.
Der Einsatz der kostenlosen Kreditkarte
Wenn also eine sogenannte kostenlose Kreditkarte im Zahlungsverkehr eingesetzt wird, fallen auch die Zinsen für den Zeitraum von der Inanspruchnahme der Kreditkarte bis zu dem Ausgleich durch das Referenzkonto an. Auch ist die Nutzung der Kreditkarte bei den Partnerunternehmen für diese auch weiterhin mit einer Provision verbunden.
Da Bearbeitungsgebühren, Buchungsgebühren und die Aufwendungen für den Postversand der Kontoauszüge auch weiterhin in Rechnung gestellt werden, obliegt es dem Kunden des Kreditkarteninstituts zu prüfen, ob diese Gebühren, Zinsen und Aufwandserstattungen zusammen nicht teurer sind, als Belastungen durch eine Kreditkarte, welche zwar Bereitstellungsgebühren in Rechnung stellt, deren Gebührenpositionen aber in der Summe vielleicht ein günstigeres Bild ergeben.
Wie immer im Leben prüft das geschulte Auge besonders dort, wo das Schlagwort „kostenlos“ als Lockmittel genutzt wird und wo die angeblich nicht in Rechnung gestellten Gebühren nur auf andere Positionen aufgeschlagen werden. Kreditkarten sind moderne Mittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Sie erlauben, weltweit bei den angeschlossenen Partner- oder Vertragsunternehmen des Kreditkartenunternehmens zu zahlen. In zunehmendem Maße werden Kreditkarten auch für Onlinezahlungen im Internet genutzt.